Tiertransportgesetz 2007

Der Rat der Europäischen Union hat mit seiner Verordnung vom 22. Dezember 2004 den Ablauf von Tiertransporten – von der Antragstellung bis zum Abladen – genau geregelt. Diese Verordnung trat mit Anfang dieses Jahres in Rechtskraft und floss auch in die österreichische Rechtsordnung mit dem Tiertransportgesetz vom 31. Juli 2007 ein. Gleichzeitig wurden das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz teilweis e abgeändert.
Diese Gesetze und die Verordnung stehen nun auf der einen Seite. Wie so oft,
auch hier, steht auf der anderen Seite die Praxis.
Wie kann oder muss ich was wo anmelden, anzeigen, beantragen, was kostet es, w
orauf muss ich Bedacht nehmen, welche Papiere benötige ich dazu. Dazu gibt es eine Broschüre.

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